Payrolling
Unternehmen, die in Deutschland Payrolling anbieten bedürfen der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.
Beim Payrolling koordiniert der Dienstleister Vertrag und Lohnverwaltung von Mitarbeitern, die unter Umständen direkt von der Personalabteilung des Kunden rekrutiert und ausgewählt werden. Die Mitarbeiter sind direkt beim Kunden tätig. Der Dienstleister übernimmt alle rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Lohnzahlungen und Abzügen, der Arbeitslosen- und der Arbeitsunfall-Versicherung für den betreffenden Mitarbeiter.
Nach deutschem Recht ist somit der Payrolling-Dienstleister der Arbeitgeber des Mitarbeiters. Wenn dieser Mitarbeiter nun für einen Kunden tätig wird, wird dies nach deutschem Recht als Arbeitnehmerüberlassung definiert. Diese Überlassung erfordert wieder die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.