Prüfungscheck der Bundesagentur für Arbeit

Bei der Ver­längerung der Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung oder im Rah­men eines Antrags auf Erteilung ein­er unbe­fris­teten Erlaub­nis führt die Bun­de­sagen­tur für Arbeit typ­is­cher­weise eine Betrieb­sprü­fung durch. Dabei set­zt die Bun­de­sagen­tur für Agen­tur regelmäßig fol­gende Prü­fungss­chw­er­punk­te:

Equal Pay / Equal Treatment 

  • Anwen­dung von Tar­ifverträ­gen i.S.d. § 8 Abs. 2 AÜG (ein­schließlich der Tar­ifverträge über Branchen­zuschläge); mehr dazu im Text Branchen­zuschläge TV BZ ME
  • Gewährung des Equal Pay-Lohns nach 9 Monaten
  • Falls keine Tar­ifverträge Anwen­dung find­en: Ein­hal­tung des Gle­ich­stel­lungs­grund­satzes (Equal Treat­ment) gemäß § 8 Abs. 1 AÜG (mehr dazu hier)

Eingruppierung und Entgelt 

Formalia und Unterlagen

  • Voll­ständigkeit von Ver­trag­sun­ter­la­gen (Arbeitsverträge, Zusatzvere­in­barun­gen, Aufhe­bungsverträge, Arbeit­nehmerüber­las­sungsverträge, Änderungen)
  • Nach­weis über Aushändi­gung des aktuellen Merk­blattes der BA

Beachtung der Arbeitgeberpflichten

  • Auf­fäl­ligkeit­en hin­sichtlich Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit/arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Abführung von Sozialver­sicherungs­beiträ­gen zu allen Zweigen der Sozialversicherung
  • Beach­tung der Regelun­gen des TzBfG
  • Abführung der Lohnsteuer
  • Beach­tung der Bes­tim­mungen der Aus­län­derbeschäf­ti­gung (mehr dazu hier)
  • Ein­hal­tung der Überlassungshöchstdauer
  • Ein­hal­tung der Offen­le­gungs- und Konkretisierungspflicht
  • Ein­hal­tung der Informationspflicht